Geschäftsbedingungen für Kunden

RUSSELL FINEX NV 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge zwischen Russell Finex NV und seinen Kunden. Die hierin enthaltenen Bedingungen, die die Haftung des Unternehmens gegenüber den Kunden beschränken oder ausschließen können, wurden gründlich geprüft und sowohl von dem Unternehmen, als auch von seinen Kunden als gerecht und angemessen betrachtet und freiwillig akzeptiert.


VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. DEFINITIONEN

In diesen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt:

“Unternehmen” steht für RUSSELL FINEX NV. Der Name des “Unternehmens” ist auch unter der Abkürzung RF NV bekannt.

“Bestellung” steht für eine Bestellung bei dem Unternehmen zur Lieferung von Waren.

“Kunde” steht für die Person, Firma oder das Unternehmen, von dem eine Bestellung stammt.

“Waren” steht für die Artikel, Posten oder Dienstleistungen oder dasjenige, das von dem Unternehmen oder einem Zulieferer des Unternehmens gemäß einer Bestellung.

“Vertrag” steht für den Kaufvertrag, der durch einen Auftrag und dessen Bestätigung abgeschlossen wird.

2. ALLGEMEINES

  1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit dem Unternehmen zur Lieferung von Waren jeglicher Art des Unternehmens. Vorbehaltlich der Klauseln (2) und (3) dieses Abschnitts, gelten sie ungeachtet eines möglichen Widerspruchs mit anderen Bedingungen, die vorgeblich für Verträge zur Warenlieferung durch das Unternehmen gelten und ungeachtet möglicher Änderung, Variation oder dem Ausschluss durch schriftliche oder mündliche Erklärung einer Person vor oder nach Abschluss des Vertrags.
  2. Unbeschadet der Klausel (1) dieses Abschnitts können die Bedingungen von einem Geschäftsführer des Unternehmens ergänzt, geändert, variiert oder ausgeschlossen werden, jedoch nur dann, wenn der Geschäftsführer sie in Schriftform und ordnungsgemäß unterschrieben ergänzt, ändert, variiert oder ausschließt. 
  3. Unbeschadet der Klausel (1) dieses Abschnitts können diese Bedingungen von dem Unternehmen durch die Aufnahme von speziellen Bedingungen in ein Angebot, das dem Kunden ausgehändigt wird ergänzt, verändert, variiert oder ausgeschlossen werden, jedoch um Gültigkeit zu erlangen, müssen solche Ergänzungen, Änderungen, Variationen oder Ausschlüsse in Schriftform erfolgen.

3. DARSTELLUNGEN

Ungeachtet dessen, dass möglicherweise vor oder nach Abschluss des Vertrages von dem Unternehmen oder einem Agenten des Unternehmens, eine Darstellung bezüglich der Spezifikationen, Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck der Ware gemacht wurde, muss der Kunde sich unter allen Umständen selbst von den Spezifikationen, der Qualität oder der Eignung überzeugen und darf der Kunde weder: -

  1. sich auf eine solche Darstellung berufen oder verlassen, um sich für oder gegen den Vertragsschluss mit dem Unternehmen zur Lieferung von Waren zu entscheiden

noch

  1. eine solche Darstellung für eine Bedingung eines Vertrags zwischen dem Kunden und dem Unternehmen halten.

4. ANGEBOTE

  1. Bestellungen können entweder durch Direktbestellungen zu den Preisen der aktuellen Preisliste des Unternehmens oder basierend auf einem Angebot des Unternehmens aufgegeben werden.
  2. Alle Angebote des Unternehmens sind, sofern nicht vom Unternehmen anders angegeben, grundsätzlich zahlbar gegen Rechnung ohne Abzug, und sind exklusive Mehrwertsteuer, Lieferkosten und anderen Nebenkosten, die dem Kunden vor Lieferung der Waren von dem Unternehmen genannt werden können.
  3. Alle schriftlichen oder auf sonstige Weise gemachten Angebote des Unternehmens erfolgen vorbehaltlich der Preiserhöhung durch das Unternehmen aufgrund von Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Lieferung und der Käufer muss sowohl die zusätzlichen Kosten tragen, als auch den Angebotspreis oder den Listenpreis.
  4. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jedes Angebot zu ändern, wenn Fehler oder Auslassungen in dem betreffenden Angebot enthalten sind.
  5. Das Unternehmen hat das Recht, nach eigenem Ermessen einen Rechnungsbetrag festzulegen, dessen Unterschreitung eine Bestellung ausschließt.

5. VERTRAGSGESTALTUNG

Ein Angebot des Unternehmens ist niemals bindend für einen Vertragsschluss durch den Kunden. Ein Vertrag zur Lieferung von Waren zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt erst durch die uneingeschränkte Annahme einer Bestellung des Kunden durch das Unternehmen zustande.

6. STORNIERUNG VON BESTELLUNGEN UND RÜCKSENDUNG VON WAREN

  1. Wenn der Kunde einen Vertrag mit dem Unternehmen kündigt, behält sich das Unternehmen, ungeachtet der Gründe und unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte, das Recht vor, eine angemessene Gebühr bezüglich jeden Schadens, der aus der Auflösung des Vertrages resultiert, zu erheben.
  2. Wenn zur Zufriedenheit des Unternehmens nachgewiesen wurde, dass zum Zeitpunkt der Unterschrift der Übergabebescheinigung der Ware durch den Kunden die durch das Unternehmen gelieferten Waren entweder (a) nicht den Waren entsprachen, die vom Kunden bestellt waren, oder (b) mangelhaft und somit nicht zur Erfüllung ihres Zweckes geeignet waren, dann wird das Unternehmen, wenn es, im Fall von (a) innerhalb von 10 Werktagen nach der Lieferung informiert wurde, oder im Fall von (b) innerhalb von 10 Werktagen nach Kenntnis des Kunden von dem Mangel informiert wurde, nach besten Bemühungen versuchen, aber unter keinen Umständen garantieren, die Waren ohne weitere Kosten zu ersetzen.
  3. Kein Teil dieser Klausel berührt einen Haftungsausschluss des Unternehmens an anderer Stelle in diesen Geschäftsbedingungen.
  4. Das Unternehmen wird in keinem Fall die Rücksendung von Waren akzeptieren, mit Ausnahme von den in Klausel (2) dieses Abschnitts beschriebenen Fällen.

7. LIEFERUNG

  1. Die Lieferung von Waren soll so erfolgen, wie es schriftlich von dem Unternehmen und dem Kunden festgelegt wurde.
  2. Kein Lieferzeitpunkt oder -datum, das von dem Unternehmen dem Kunden gegenüber schriftlich oder auf andere Weise angegeben wird, soll wesentlicher Vertragsbestandteil zwischen den Parteien sein.
  3. Das Unternehmen schließt jede Haftung für Schäden des Kunden oder deren Kunden, die aus einer Verspätung der Lieferung resultieren, ungeachtet des Grundes der diese verursacht hat, aus.
  4. Die Preise, die dem Kunden angeboten werden, sind exklusive Lieferkosten und das Unternehmen ist berechtigt, für jede Warenlieferung separate Gebühren zu berechnen, ungeachtet dessen, dass alle oder einige der gelieferten Waren aus derselben Bestellung stammen.
  5. Wenn der Kunde die Lieferung der bestellten Ware innerhalb des Zeitraums von 60 Tagen nach Mitteilung, dass die Waren zum Versand durch das Unternehmen zum Kunden bereit stehen, nicht akzeptiert, hat das Unternehmen das Recht, sowohl (a) die Waren in Rechnung zu stellen und (b) eine Tagesgebühr für die Kosten der Lagerung der Waren durch das Unternehmen zu berechnen.
  6. Wenn die Lieferung in einer Gesamtsendung nicht ausdrücklich beantragt wurde, werden die Waren versandt, sobald sie verfügbar sind und jedes Teil wird als ein separater Vertrag behandelt und getrennt in Rechnung gestellt.
  7. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer möglicher Verteidigungsmittel des Unternehmens, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch Beschädigungen der Verpackung, falsche Lieferung, Abweichungen oder Minderlieferungen entstehen, es sei denn, es wird innerhalb von sieben Tagen nachdem die Sendung in Empfang genommen wurde eine schriftliche Beschwerde bei dem Unternehmen eingereicht und das Unternehmen erhält die Möglichkeit zur Besichtigung.
  8. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderer möglicher Verteidigungsmittel des Unternehmens, übernimmt das Unternehmen keine Verantwortung für Schäden einer ganzen Sendung oder von Teilsendungen, die zu einer Gesamtsendung gehören, es sei denn, es wird innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum der betreffenden Sendung eine schriftliche Beschwerde eingereicht.

8. ANNAHME

Der Kunde soll die Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung inspizieren und innerhalb von zwei Werktagen nach der Inspektion dem Unternehmen eine schriftliche Mitteilung senden bezüglich jeder Angelegenheit oder jedes Grundes, aufgrund dessen er angibt, dass die Waren nicht mit der Bestellung übereinstimmen. Wenn der Kunde eine solche Mitteilung nicht sendet gelten die Waren in jeder Hinsicht als übereinstimmend mit der Bestellung und der Kunde ist an deren Annahme und Bezahlung gebunden.

9. GEFAHR

  1. Die Lieferung wird wirksam und der Gefahrenübergang der Waren findet statt: - (a) im Fall, dass die Waren als CIF oder FOB, bzw. DAP oder DDP geliefert werden – wenn die Waren am Ort des Versands entladen werden. (b) im Fall, dass die Waren vom Kunden oder dem Agenten des Kunden abgeholt werden – wenn die Waren in das Abholfahrzeug geladen werden (c) in anderen Fällen – zu dem Zeitpunkt des Versands vom Gelände des Unternehmens oder jedem anderen Gelände, auf dem die Waren gelagert wurden.
  2. Dem Kunden wird dringend geraten die Waren vom Zeitpunkt des Versands an zu versichern und wenn der Kunde Zahlungen bezüglich der Waren aus Versicherungen erhält, soll er solche Zahlungen treuhänderisch für das Unternehmen behalten, bis alle ausstehenden Beträge dieses oder jedes anderen Vertrages beglichen wurden.

10. HÖHERE GEWALT

  1. Wenn die Lieferung aller oder einiger Waren durch höhere Gewalt behindert, verhindert oder verspätet wird, ist das Unternehmen nicht haftbar für Verluste oder Schäden, die dadurch verursacht werden und hat die Option, die Lieferung ganz oder teilweise zu stornieren oder auszusetzen oder zu verzögern, ohne dass eine Haftung des Unternehmens entsteht.
  2. Mit höherer Gewalt sind alle Ereignisse oder Umstände außerhalb der Kontrolle des Unternehmens gemeint, die nach ihrer Natur für das Unternehmen vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren oder die, wenn sie vernünftigerweise vorhersehbar waren, unvermeidbar waren und die die ganze oder Teilleistung einer Verpflichtung aus dem Vertrag behindern oder verhindern.

11. EIGENTUMSÜBERGANG

  1. Das Eigentum der Waren die an den Kunden geliefert werden geht erst dann auf den Kunden über, wenn die Bezahlung an das Unternehmen aufgrund aller Vereinbarungen vollständig erfolgt ist (zum “Zahlungsdatum”).
  2. Bis zum Zahlungsdatum muss der Kunde auf Wunsch des Unternehmens die Waren so aufbewahren, dass sie offensichtlich im Eigentum des Unternehmens stehen.
  3. Das Unternehmen und der Kunde vereinbaren, dass, wenn entweder (a) der Kunde ein neues Objekt / neue Objekte zum Bestandteil der Waren macht oder (b) die Waren neuer Bestandteil eines anderen Objektes / anderer Objekte werden, das Unternehmen Eigentümer dieses/r Objekte/s (“die neuen Waren”) wird, als Sicherheit für die vollständige Bezahlung der Beträge, die der Kunde dem Unternehmen schuldet.
  4. Zu diesem Zweck vereinbaren das Unternehmen und der Kunde, dass das Eigentum der neuen Waren, fertiggestellt oder nicht, auf das Unternehmen übertragen wird und dass diese Eigentumsübertragung automatisch durch und im Zeitpunkt der Handlung oder des Ereignisses, durch das die Waren zur neuen Ware umgewandelt werden oder vermischt werden oder ein Bestandteil eines anderen Objektes werden, stattfindet. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Beträge, die dem Unternehmen geschuldet werden, behält der Kunde die neuen Waren für das Unternehmen als treuhänderischer Besitzer und, wenn nötig, wird er die neuen Waren so aufbewahren, dass sie als solche erkennbar sind.

Nichtsdestotrotz ist der Kunde berechtigt, diese Objekte innerhalb seiner gewöhnlichen Geschäftsbetätigung an Dritte zu veräußern und sie zu liefern, unter der Bedingung, dass der Kunde auf Verlangen des Unternehmens, so lange er seine Schulden bei dem Unternehmen nicht vollständig beglichen hat, alle Ansprüche die er gegen den Dritten hat, dem Unternehmen überträgt.

12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (SOFERN NICHT ANDERS VEREINBART)

  1. Zahlungen des Kunden an das Unternehmen für die Waren sind innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung für die Waren vom Büro des Unternehmens zum Kunden fällig (“Fälligkeit”). Eine ordnungsgemäß datierte, an die vom Kunden angegebene Adresse adressierte Rechnung dient als hinreichender Beweis für den Versand der Rechnung am Tag des darauf angegebenen Datums.
  2. Die Fälligkeit ist wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.
  3. Der Kunde ist nicht zu Abzügen vom Rechnungsbetrag hinsichtlich einer Aufrechnung oder Gegenforderung berechtigt, es sei denn deren Gültigkeit und der Betrag wurden ordnungsgemäß und schriftlich von einem Geschäftsführer des Unternehmens anerkannt.
  4. Das Unternehmen hat das Recht, jeden Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn der Kunde es versäumt, dem Unternehmen einen von ihm oder einer einzelnen Firma oder Unternehmen, dass mit ihm verbunden ist, geschuldeten, fälligen Betrag zu zahlen.
  5. Wenn ein dem Unternehmen geschuldeter Betrag nicht innerhalb der Fälligkeit bezahlt wird, hat das Unternehmen das Recht, Zinsen für solche unbezahlten Beträge zu berechnen, zum Zinssatz von 5% p.a. über dem zurzeit gültigen Mindestzinssatz der Bank des Unternehmens.

13. BESCHREIBUNG DER WAREN

Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, zu überprüfen, ob Waren, die dem Unternehmen von Herstellern oder anderen Lieferanten der Waren geliefert werden und als in Übereinstimmung mit bestimmten Spezifikationen oder Daten ausgegeben werden, diesen Spezifikationen oder Daten tatsächlich entsprechen. Dementsprechend gilt, dass wenn dem Unternehmen Waren geliefert werden, die von dem betreffenden Hersteller oder Lieferanten als in Übereinstimmung mit bestimmten Spezifikationen oder Daten ausgegeben werden und solche Waren an den Kunden auf der Basis, dass diese Waren mit denselben Spezifikationen oder Daten übereinstimmen, geliefert werden, gegebenenfalls aufgrund von Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder aus sonstigen Gründen zahlbare Entschädigungen oder Schadensersatz für den Kunden von dem Unternehmen beschränkt sind auf die Entschädigung oder den Schadensersatz, den das Unternehmen von dem betreffenden Hersteller oder Lieferanten der Waren aufgrund deren Haftung gegenüber dem Unternehmen erhält.

14. QUALITÄT ODER EIGNUNG DER WAREN

  1. Sollten die Waren, die dem Kunden geliefert werden nicht die marktübliche Qualität haben oder aus anderen Gründen mangelhaft sein, ist jede Entschädigung oder Schadensersatz, der gegebenenfalls aufgrund von Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder aus sonstigen Gründen vom Unternehmen an den Kunden gezahlt werden muss, beschränkt auf die Entschädigung oder den Schadensersatz, den das Unternehmen von dem betreffenden Hersteller oder Lieferanten der Waren aufgrund deren Haftung gegenüber dem Unternehmen erhalten hat.
  2. Der Kunde soll sich hinsichtlich der Eignung der Waren zu einem bestimmten Zweck niemals auf die Fähigkeiten oder die Beurteilung auf Seiten des Unternehmens oder seiner Agenten verlassen und der Kunde soll sich vor der Aufgabe der Bestellung bei dem Unternehmen selbst überzeugen, dass die Waren mit den Spezifikationen oder den Daten, die in der Bestellung angegeben sind übereinstimmen und für die Zwecke des Kunden geeignet sind.
  3. Klausel (2) dieses Abschnitts findet ungeachtet dessen Anwendung, dass das Unternehmen oder seine Agenten schriftliche oder sonstige Beschreibungen oder Meinungen zur Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck abgegeben haben.

15. ZEICHNUNGEN, DESIGNS UND PATENTE

Das Unternehmen behält Urheberrechte, Patentrechte und das Recht zum Rechtsschutz von registrierten Designs seiner Zeichnungen, Diagramme, Software-Programme, Dokumente und Waren. Zeichnungen, Dokumente, Skizzen etc., die Angeboten beigefügt sind oder an Kunden weitergegeben werden sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder kopiert (auch keine Auszüge), noch Dritten zugänglich gemacht werden, ohne dass das Unternehmen dem zuvor schriftlich zugestimmt hat.

16. SCHADENSERSATZ

Der Kunde muss dem Unternehmen alle Schäden, Strafen, Kosten und Ausgaben ersetzen, für die das Unternehmen aufgrund von Arbeiten haftet, die in Übereinstimmung mit Vorgaben des Kunden bezüglich der Verletzung von Patenten oder registrierten Designs oder anderen Rechten jeder anderen Person als die des Unternehmens ausgeführt wurden.

17. ZULIEFERER

Das Unternehmen behält sich in allen Fällen, wenn nicht eigens schriftlich vom Kunden vorgegeben, das Recht vor, alle Teile oder jeden Teil einer Bestellung des Kunden an Zulieferer weiterzugeben.

18. ANWENDBARES RECHT

Diese Bedingungen unterliegen dem belgischen Recht und sind dementsprechend aufgestellt und alle Streite bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser allgemeinen Bedingungen und des Vertrages unterliegen der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte in Belgien. Das Unternehmen behält sich aber das Recht vor, vor den zuständigen Gerichten des Ortes, wo sich der Sitz des Kunden befindet, ein Verfahren zu führen.

19. Russell Finex übernimmt keine Haftung für Folgeschäden oder indirekte Schäden.

20. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Version 1 Oct. 06